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Leasing-ABC

Die wichtigsten Begriffe und alles, was man wissen muss, auf einen Blick

Ballonrate, Fungibilität, Restwert...

Manche Begriffe aus der Welt des Leasings sind erklärungsbedürftig oder wissen Sie auf Anhieb, was eine Ballonrate ist? Nachfolgend finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Begrifflichkeiten rund um das Thema Leasing und Mietkauf. Klicken Sie einfach auf einen der Begriffe, um die Erklärung zu erhalten. Sollten Sie zusätzlich noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

A

AfA (Abschreibung für Abnutzung)

Investitionsgüter des Anlagevermögens unterliegen einer technischen, wirtschaftlichen und zeitlich bedingten Abnutzung. Sie können somit nur für eine bestimmte Dauer genutzt werden. Die in den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) angegebene Nutzungsdauer dient als Anhaltspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit der steuerlichen Absetzung für Abnutzung. Sie orient sich an der tatsächlichen Nutzungsdauer eines unter üblichen Bedingungen arbeitenden Betriebes. Eine kürzere Nutzungsdauer kann bei besonders intensiver Nutzung eines Wirtschaftsgutes, z. B. durch Mehrschichtbetrieb, glaubhaft gemacht werden. Diese betriebsindividuell festgestellte Nutzungsdauer bildet den Rahmen für die möglichen Laufzeiten eines Leasing-Vertrages (40-90-Prozent-Regel).

Andienungsrecht 

Bei einem Teilamortisationsvertrag decken die vom Leasingnehmer während der vertraglichen Grundlaufzeit getätigten Zahlungen (Leasingraten) nur einen Teil der Anschaffungskosten. Für den nicht amortisierten Teil des Anschaffungswertes (Restwert) wird als Vertragsbestandteil für den Leasinggeber ein "Andienungsrecht" vereinbart. Das bedeutet, dass der Leasinggeber das Objekt nach Ablauf des Leasingvertrages zu einem vorher im Leasingvertrag vereinbarten Preis an den Leasingnehmer verkaufen kann. Anders als bei einer Kaufoption hat der Leasingnehmer kein Anrecht auf den Kauf des Objekts.

Anschluss-Leasingvertrag 

Bei Ablauf von Leasingverträgen ist ein Abschluss von Verlängerungsleasingverträgen bzw. Anschlussverträgen möglich. Wertmäßige Basis für den Anschlussvertrag ist bei Teilamortisationsverträgen mindestens der noch nicht amortisierte Restwert und bei Vollamortisationsverträgen der Restbuchwert oder niedrigere gemeine Wert (Marktwert). 

Für den Verlängerungszeitraum gilt die Rest-AfA-Zeit als Orientierung. Ist ein Anschlussleasingvertrag aufgrund der verbleibenden AfA-Zeit nicht möglich, so kann auch ein Anschlussmietkaufvertrag geschlossen werden. Da ein deutlich geringerer Betrag weiter finanziert wird, fallen die monatlichen Raten ebenfalls deutlich geringer aus. 

Asset Know-How

Leasinggesellschaften verfügen über umfassende Objektkompetenz und Marktexpertise. Sie wissen um die spezifischen Eigenschaften und Einsatzbedingungen des Investitionsgutes, kennen dessen Lebenszyklus sowie die entsprechenden Verwertungsmöglichkeiten nach Ablauf des Leasingvertrages genau und können den Wertverlauf antizipieren. So können Leasingnehmer optimal über die Nutzung des Investitionsgutes während des gesamten Lebenszyklus beraten werden.

B

Ballonrate

Eine Ballonrate lässt sich im Mietkauf am Ende der Laufzeit platzieren, um die monatliche Belastung der Finanzierung zu verringern. Die Ballonrate orientiert sich, wie beim Restwert im Leasing, am Werteverlauf des Objektes. Je werthaltiger das Objekt, desto höher kann die mögliche Ballonrate ausfallen.

Bereitstellungsentschädigung 

Ab Zustandekommen dieses Vertrages stellt die Commerz Real Finanzierungsmittel in Höhe der Gesamterwerbskosten bereit. Auf den jeweils noch nicht ausgezahlten Teil dieser bereitgestellten Mittel entrichtet der Leasingnehmer an den Leasinggeber ab dem geplanten Vertragsbeginn bis zum tatsächlichen Vertragsbeginn oder bis zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages vor Beginn der Leasingzeit eine Bereitstellungsentschädigung.

Bestelleintritt

Der künftige Leasingnehmer bestellt zunächst das von ihm ausgewählte Investitionsgut beim Lieferanten. Nach Abschluss des Leasingvertrages tritt der Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten in die Kundenbestellung ein und wird damit Abnehmer des Investitionsguts. Geliefert wird im Namen des Leasinggebers an den Kunden. In unserem Auftrag unterzeichnet der Kunde die einwandfreie Endabnahme, sodass der Leasinggeber die auf ihn ausgestellte Rechnung bezahlen kann und damit direkt das zivilrechtliche Eigentum erhält. Voraussetzung für diese Abwicklungsform ist, dass das Investitionsgut noch nicht geliefert wurde.

D

Drittverwertbarkeit

In Verbindung mit einem Leasingobjekt bedeutet Fungibilität die Dritt- oder Wiederverwertbarkeit des Investitionsgutes. Ein Leasingobjekt ist dann nicht fungibel, wenn es nur bei einem bestimmten Anwender wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Der Leasinggeber ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Objekts, wenn es sich um ein fungibles Wirtschaftsgut handelt.

E

Existenzgründer

Grundsätzlich können Existenzgründer ebenfalls Leasing- und Mietkaufverträge über die Commerz Real abschließen. Diese Verträge bedürfen einer gesonderten Prüfung durch unser Risikomanagement.

F

Fungibilität

In Verbindung mit einem Leasingobjekt bedeutet Fungibilität die Dritt- oder Wiederverwertbarkeit des Investitionsgutes. Ein Leasingobjekt ist dann nicht fungibel, wenn es nur bei einem bestimmten Anwender wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann. Der Leasinggeber ist nur dann wirtschaftlicher Eigentümer eines Objekts, wenn es sich um ein fungibles Wirtschaftsgut handelt. 

  • Fungible Objekte: LKWs, Krane, Radlader, Busse 
  • Nicht fungible Objekte: Belüftungsgeräte, maschinenspezifische Automationen

G

Gebrauchte Objekte

Es gibt zwei Wege, weshalb gebrauchte Objekte finanziert werden: 

  • Über einen Händler wird ein bereits gebrauchtes Objekt erworben, da ein fabrikneues Objekt nicht notwendig ist. Dies ist häufig bei Vorführmaschinen oder gebrauchten Fahrzeugen der Fall. 
  • Der Kunde möchte seine liquiden Mittel erhöhen, verkauft Objekte aus seinem Bestand und least diese mittels Sale-and-lease-back wieder zurück. 

H

Herstellerleasing 

Hersteller von Investitionsgütern setzen eigene Leasingangebote zur Absatzförderung ihrer Produkte ein. Dazu unterhalten sie Leasinggesellschaften als Tochterunternehmen die ihre Vertriebsaktivitäten auf das Produktspektrum des Herstellers konzentrieren. In Ausnahmefällen schließen sie auch Verträge über herstellerfremde Objekte ab.

K

Kündigung des Vertrages 

Leasingverträge sind während der fest vereinbarten Grundleasingzeit nicht kündbar. Bei berechtigten und wirtschaftlich begründeten Fällen (z. B. bei Totalverlust des Leasingobjektes) können Leasingverträge in gegenseitigem Einvernehmen auch während der an sich unkündbaren Grundmietzeit vorzeitig aufgelöst werden. In der Regel sind dann Ausgleichszahlungen zu leisten. Der Leasinggeber kann den Vertrag kündigen, wenn der Leasingnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder sonstige Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung des Leasingvertrages deutlich gefährdet erscheinen lassen. 

L

Laufzeit

Die Laufzeiten von Leasingverträgen orientieren sich an den für die Bilanzierung wichtigen steuerlichen Rahmenbedingungen (Leasingerlasse, AfA-Zeiten) und den Kundenanforderungen. Hierbei dürfen die unkündbaren Grundlaufzeiten nicht kürzer als 40 % und nicht länger als 90 % der AfA-Zeit sein. Unterschiedliche Leasingvertragsarten erlauben individuelle Laufzeitgestaltungen.

Leasing

Der englischsprachige Begriff "Leasing" bedeutet vermieten, zur Nutzung überlassen. Bei einer Leasinginvestition überlässt der Leasinggeber einem Leasingnehmer ein Investitionsgut zur Nutzung für eine vereinbarte Zeit gegen Entrichtung eines (Nutzungs-) Entgelts. 

Leasingerlass

Die vier vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Leasingerlasse regeln die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums von Leasingobjekten und die Abbildung von Leasingverhältnissen in den Jahresabschlüssen von Leasinggeber und Leasingnehmer. Sie bilden sie steuerrechtliche Grundlage für das Leasinggeschäft in Deutschland.

Zu den Leasingerlassen

M

Mietkauf

Beim Finanzierungsmodell des Mietkaufs geht das Mietkaufobjekt nach einem vorher vertraglich vereinbarten Mietzeitraum mit Zahlung der letzten Rate in das juristische Eigentum des Mietkäufers über. Die Anschaffungskosten verteilen sich auf die vertraglich festgelegten (monatlichen) Raten. Anders als im Finanzierungsleasing erfolgt beim Mietkauf die Aktivierung der Mietkaufsache beim Mietkäufer, der Mietkäufer wird sofort wirtschaftlicher Eigentümer. Die Mehrwertsteuer wird für die gesamte Mietkaufforderung (Rate mal Laufzeit) mit der ersten Mietkaufrate fällig und als Vorsteuer geltend gemacht. Das juristische Eigentum geht nach Eingang der letzten Mietkaufrate auf den Mietkäufer über. Mietkauf wird genutzt, um staatliche Investitionszulagen oder Fördermittel zu erhalten, die für Leasing-Investitionen ausgeschlossen sind.

O

Objektprüfung

Bei der Realisierung einer Leasinginvestition und damit auch bei der Bewertung des Risikos spielen die Werthaltigkeit und der Werteverlauf eines Investitionsgutes eine wichtige Rolle. Neben der Kundenbonität ist der Wert des Objektes die zweite Säule der Risikoabsicherung. Hierin unterscheidet sich eine Leasinginvestition deutlich von der traditionellen Kreditfinanzierung durch eine Hausbank. Selbst bei Investitionen in hochwertige, werthaltige Investitionsgüter werden bei der traditionellen Finanzierung bankübliche Sicherheiten (z. B. Grundschulden) verlangt, die beim Leasing nicht üblich sind.

R

Restwert

Der Restwert bei Leasingverträgen ist eine kalkulatorische Größe zur Ermittlung der Leasingzahlungen in Verbindung mit der Nutzungsintensität des Objekts. Es ist der Betrag, auf den der Leasingnehmer während der Laufzeit eines Vertrages keine Leasingzahlungen leistet. Leasingverträge mit Restwert werden als Teilamortisations-Verträge bezeichnet. Je höher der Restwert ist, desto geringer sind die Leasingzahlungen. Der Restwert orientiert sich am Restbuchwert und am erwarteten Marktwert zum Ende des Leasingvertrages. 
 
  • Auf der Grundlage des Restwertes kann ein Anschluss-Leasingvertrag abgeschlossen werden. Der zum Ende des Vertrages ermittelte Marktwert bildet die Grundlage für einen Verkauf des Leasingobjektes an einen Dritten oder an den Leasingnehmer. Der Restwert ist nur dann auch der Kaufpreis, wenn der Marktwert nicht höher als der Restwert ist. 
  • Buchtechnischer Restwert: Dies ist der Restbuchwert, der sich nach den buchhalterischen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Beendigung des Leasing-Vertrages für das Leasing-Objekt in der Bilanz ergibt.
  • Kalkulierter Restwert: Beim kalkulierten Restwert gehen Leasing-Nehmer und Leasing-Geber davon aus, dass nach Ablauf der vereinbarten Grundmietzeit das Leasing-Objekt noch einen bestimmten Restwert hat, der sich aus der vereinbarten Nutzung unter Berücksichtigung der zukünftigen Marktpreisentwicklung ergibt.
  • Marktwert: Der Marktwert ist der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsgutes, der bei der jeweiligen Marktlage zum Zeitpunkt der Veräußerung erzielt werden kann. 

U

Untervermietung

Der Leasingnehmer ist zur Untervermietung der von ihm geleasten Objekte nur mit Zustimmung der Leasinggesellschaft berechtigt. Die Untervermietung birgt für den Leasinggeber zusätzliche Risiken. Daher wird der Leasinggeber seine Zustimmung regelmäßig von der Bonität des Leasingnehmers und des Untermieters sowie ggf. von zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise direkten Mietzahlungen des Untermieters an den Leasinggeber, abhängig machen.

V

Versicherung

Für die Erhaltung der Funktionstüchtigkeit der Leasingobjekte ist der Leasingnehmer verantwortlich. Zur Reduzierung von Risiken sehen Leasingverträge über Industrie- und Produktionsmaschinen in der Regel vor, die Objekte gegen Maschinenbruch auf Kosten des Leasingnehmers zu versichern. Diesbezüglich unterstützen Leasinggesellschaften häufig ihre Kunden.  

Vormietentgelt

Soweit der Leasinggeber vor Beginn der Leasingzeit für die Anschaffung des Leasingobjektes Zahlungen an den Lieferanten leistet, entrichtet der Leasingnehmer an den Leasinggeber hierfür das vereinbarte Vormietentgelt.

Noch mehr Fragen?

Sie wollen noch mehr rund um die Welt des Leasings und Mietkaufs wissen? - Kein Problem schauen Sie doch mal in unsern FAQs. Dort finden sich zahlreiche Fragen rund um das Leasing beantwortet. 
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