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Newsletter#2

Schwerpunkt EEG-Novelle und das Potenzial des Repowerings

Mit unserem Themenschwerpunkt geben wir zum Jahresende einen kurzen Einblick in wichtige Detailfragen zur EEG-Novelle ebenso wie in technische Entwicklungen und Visionen – und möchten Ihnen unseren Standpunkt dazu erläutern. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Warnleuchten an den Windrädern künftig nur noch „bedarfsgerecht“ blinken dürfen? Interessante Einblicke zu diesen Themen erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Die EEG-Novelle und das Potenzial des Repowerings

Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist auf ihrem Weg durch die Instanzen des deutschen Gesetzgebungsprozesses. Viel Zeit bleibt nicht mehr, denn die Reform soll bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. An der ursprünglichen Gesetzvorlage aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die am 23. September vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, gab es reichlich Kritik – nicht nur aus den Branchenverbänden und von der Opposition, sondern auch von Wirtschaftsforschungsinstituten und vom Bundesrat, der umgehend zahlreiche Nachbesserungen forderte.

Worum geht es bei der EEG-Novelle? Erstens will die Bundesregierung mit der Gesetzesreform ihr langfristiges Ziel – 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2030 und 100 Prozent bis 2050 – als auch den Ausbaupfad von Onshore-Windenergie und Photovoltaik gesetzlich verankern. Zweitens ist die Reform als ein weiterer Baustein des wirtschaftspolitischen Masterplans anzusehen, die Energiewende Schritt für Schritt von einem stark subventionierten Fördersystem in marktwirtschaftlichere Mechanismen zu überführen. Und drittens schließlich ist eine rasche Reform notwendig, weil die Ursprungsversion des EEG Anfang 2021 ihren 20. Geburtstag feiert – und damit im Laufe des kommenden Jahres die ersten Windkraft- und Photovoltaikanlagen aus der Förderung fallen, denn die garantierten Einspeisevergütungen aus der EEG-Umlage sind auf 20 Jahre befristet. Das wirft die Frage auf, was mit diesen älteren Anlagen passieren soll, die ohne Einspeisevergütung unter Umständen unwirtschaftlich sind.

Unter anderem das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) und der Bundesverband WindEnergie (BWE) vermissten bei diesem letzten Punkt jedoch eine Repowering-Regelung für Onshore-Windenergieanlagen. Hinter dem Begriff verbirgt sich der Ersatz älterer Windenergieanlagen durch neue und leistungsfähigere Einheiten. Gibt es hierzu keine Regelung, könnte das Schicksal zahlreicher altgedienter und ohne Förderung nicht mehr rentabler Anlagen aus den Kindertagen des EEG im (vorerst) ersatzlosen Abriss bestehen. Soll am selben Standort eine neue Anlage entstehen, muss diese wieder denselben langwierigen Genehmigungsprozess nebst Klagewelle von Anwohnern und Umweltschützern durchlaufen, was Jahre dauern kann.


Rein rechnerisch könnten durch Repowering die Ausbauvorgaben der EEG-Novelle ohne neue Standorte erfüllt werden.


 

Der BWE spricht von einer Windenergiekapazität von 16 Gigawatt, die bis Ende 2025 in Deutschland aus der Förderung ausscheidet. Zum Vergleich: Der Gesetzentwurf zur EEG-Novelle sieht für die kommenden zehn Jahre bis 2030 einen Nettozuwachs beim Onshore-Wind von insgesamt 17 Gigawatt vor. Das Potenzial von Repowering ist beträchtlich: Die durchschnittliche installierte Leistung pro Anlage in Deutschland liegt bei 1,8 Megawatt – bei den im ersten Halbjahr 2020 installierten Anlagen jedoch bei 4,2 Megawatt, rechnet der BWE vor. Rein rechnerisch würde somit allein das Repowering ausgeförderter Anlagen ausreichen, um die Ausbauvorgaben der EEG-Novelle zu erfüllen – ohne dass neue Standorte mit erheblichem bürokratischen und politischen Aufwand entwickelt werden müssten.

Angesichts dieser Argumente hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen Runden Tisch einberufen und Bereitschaft signalisiert, dem Repowering ausgeförderter Anlagen den Weg zu bereiten. Zudem ist nun eine Übergangsförderung im Gespräch, die zunächst den Abriss älterer Anlagen verhindern soll. Dies wäre allerdings eine Gratwanderung, denn gleichzeitig soll ja das Ziel verfolgt werden, mehr Strom aus erneuerbaren Energien über marktwirtschaftliche Mechanismen zu vermarkten. Zahlreiche Altanlagen könnten beispielsweise über privatwirtschaftliche Abnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) noch wirtschaftlich betrieben werden. Eine weitere Förderung über die vergangenen 20 Jahre hinaus würde dazu jedoch keinen Anreiz schaffen.

 

Unser Standpunkt:

„Repowering muss ein wichtiger Baustein beim weiteren Ausbau der Erneuerbare-Energien-Kapazitäten in Deutschland sein, dessen Potenzial sich in den kommenden Jahren erweisen wird. Die Commerz Real hat mit dem Ankauf des Windparks „Beckum“ ihren ersten Repowering-Park umgesetzt. Wir begrüßen deshalb die Bereitschaft des Gesetzgebers, das Repowering mit der EEG-Novelle zu stärken, und freuen uns darauf, hoffentlich bald mehr Repowering-Anlagen erwerben zu können.“

Jan-Peter Müller, Head of Infrastructure Investments, Commerz Real

 

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Die Zukunft der Windenergie liegt auf hoher See

Das weitaus größere Windenergiepotenzial liegt nicht an Land, sondern auf See: Nach Angaben der Internationalen Energieagentur (IEA) beträgt das Erzeugungspotenzial von Offshore-Windstrom in der Europäischen Union das Zwölffache des derzeitigen Strombedarfs. Das gilt allerdings nur, wenn man den Blick dabei nicht auf die unmittelbaren Küstenlinien und die flachen Randmeere beschränkt: Das größere Potenzial ist weiter draußen – in deutlich tieferen Gewässern. Doch mit der bislang überwiegend verwendeten Technik, bei der die Windenergieanlage auf festem Fundament auf dem Meeresboden montiert ist, ist bei Tiefen von 40 bis 50 Metern die Grenze des technisch und wirtschaftlich Vertret- und Machbaren erreicht. Die Zukunft liegt deshalb in schwimmenden Offshore-Windenergieanlagen.

„Floating Offshore“ ist inzwischen erprobt, laufende Anlagen haben aber noch Seltenheitswert. Pionier war der schwimmende Windpark „Hywind Scotland“ rund 30 Kilometer vor der Küste Schottlands in der Nordsee – mit insgesamt fünf Anlagen und einer Gesamtleistung von 30 Megawatt freilich noch ein vergleichsweise kleines Projekt. Doch es hat sich bewährt und so manchen Sturm überstanden. Wenige Kilometer südlich entsteht mit „Kincardine“ ein weiterer Park mit einer Kapazität von rund 50 Megawatt, der 2021 vollständig ans Netz gehen soll. Seit diesem Jahr ist der „WindFloat Atlantic“ vor der portugiesischen Atlantikküste mit 25 Megawatt in Betrieb, Frankreich plant gerade vier solcher Parks in Nordsee und Mittelmeer.

Die einzelnen Windenergieanlagen sind auf schwimmenden Bojen installiert, die wiederum mit Stahlkabeln am Meeresgrund verankert sind. Diese Konstruktion ist im Grunde keine neuartige Technik, sondern ausgerechnet in der Öl- und Gasförderung bei Offshore-Plattformen seit Jahrzehnten bekannt und bewährt.

Die Vorteile sind im Wesentlichen:

  • Größeres Windpotenzial auf hoher See
  • Größere Standortauswahl
  • Geringe Dichte der Anlagen
  • Geringerer Impact auf Vögel und Meeresfauna
  • Weniger Anlass zu Protesten von Küstenbewohnern
  • Größere Anlagen möglich
  • Offshore-Potenzial auch im Bereich von Steilküsten

Es gibt auch einige Nachteile, vor allem der höhere Wartungsaufwand. Die derzeit relativ hohen Investitionskosten werden in Zukunft durch Skaleneffekte im Zuge der größeren Verbreitung solcher schwimmenden Anlagen sinken. Insgesamt überwiegen die Vorteile, sodass die Zukunft der Offshore-Windenergie auf der Oberfläche treiben dürfte.

Unser Standpunkt:

„Wir beobachten die Entwicklung von ‚Floating Offshore‘ mit großem Interesse. Das Potenzial ist nicht von der Hand zu weisen. Mit Investitionen halten wir uns allerdings zurück, da sich diese Technologie erst noch mehr bewähren und auch ihre Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen muss. Das kann sich in Zukunft natürlich ändern.“

Andreas Köhler, Product Head Renewable Energies, Commerz Real

 

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Nächtliches Blinken bald nur noch bei Bedarf

Zum Schutz vor Kollisionen mit Flugzeugen sind sogenannte Luftfahrthindernisse mit Signalleuchten ausgestattet – dazu gehören auch Windenergieanlagen. In Deutschland sind diese Signalleuchten Pflicht ab einer Turmhöhe von 100 Metern in schwach besiedelten Regionen und von 150 Metern in Städten und Ballungsgebieten. Die blinkenden roten Warnlichter an den Gondeln gehören bei größeren Windparks zum Landschaftsbild.

Doch gleichzeitig ist der Gesetzgeber bestrebt, unnötige Lichtimmissionen zu vermeiden. Deshalb müssen künftig alle betroffenen Windenergieanlagen in Deutschland mit Systemen zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet werden. Das gilt auch für Bestandsanlagen. Bei der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wird die Warnbeleuchtung erst dann eingestellt, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Ursprünglich war die Einführung ab Juli 2020 geplant, doch inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Umsetzungsfrist für Onshore- auf Ende 2022 und für Offshore-Anlagen auf Ende 2023 verschoben.

Doch woher wissen die Anlagen, wenn sich ein Flugzeug nähert? Dazu gibt es verschiedene technische Lösungen. Am naheliegendsten ist der aktive Radar, der permanent den Himmel über der Anlage überwacht. Nachteile sind ein relativ hoher Stromverbrauch, die permanente Emission von Radarwellen sowie eine erforderliche Zulassung durch die Bundesnetzagentur. Eine Alternative dazu stellen Passivradarsysteme dar, die die Frequenzen schon vorhandener Funkwellen etwa für das Digitalfernsehen DVB-T nutzen. Eine dritte Variante stellt die Transpondertechnik dar. Diese Geräte empfangen die Transpondersignale, die Flugzeuge für ihre Routenberechnung aussenden.

Die Warnbeleuchtung wird bei allen technischen Lösungen erst dann eingeschaltet, wenn sich ein Flugzeug in einer Entfernung von weniger als 4.000 Metern und in einer Höhe von weniger als 600 Metern über der Anlage befindet – was bei den meisten Windenergieanlagen selten der Fall sein dürfte. Nach Angaben der Fachagentur Windenergie müssen in Deutschland rund 17.500 Anlagen mit BNK-Technik ausgestattet werden.

Unser Standpunkt:

„So richtig es ist, Lichtverschmutzung mit moderner Technik so weit wie möglich zu reduzieren, so wichtig ist es auch, dabei Kosten und wirtschaftliche Umsetzbarkeit nicht aus dem Blick zu verlieren. Wir begrüßen deshalb die Verlängerung der Umsetzungspflicht. Wir haben sehr früh die Risiken aus der BNK-Pflicht erkannt und von unseren Investoren ferngehalten, indem wir den Projektentwickler beziehungsweise Hersteller in die Pflicht genommen haben.“

Andrea Vercoulen, Senior Asset Managerin Renewables, Commerz Real

 

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