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Mit zwei Verordnungen schafft Brüssel einen verbindlichen Rahmen für ökologisch beziehungsweise klimapolitisch nachhaltiges Investieren – sowohl für institutionelle als auch für Privatanleger. Die erste Verordnung ist die Offenlegungsverordnung, auch Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) genannt. Im nächsten Schritt folgt ab 2022 die Taxonomieverordnung. Da es sich in beiden Fällen um EU-Verordnungen handelt, müssen sie im Unterschied zu EU-Richtlinien nicht noch von den Mitgliedsstaaten mit einem gewissen Spielraum in nationales Recht umgesetzt werden, sondern erlangen sofort und EU-weit einheitlich Gültigkeit.
Die beiden Verordnungen betrachten die ESG-Strategie des Fonds und des Managements. Im Mittelpunkt steht die Einhaltung von Transparenzpflichten. Was sie nicht leisten, ist eine standardisierte ESG-Bewertung einzelner Fondsobjekte, beispielsweise von Immobilien. Hier ist nach wie vor die Immobilienbranche selbst gefragt. In der Regel wird dabei auf die etablierten Zertifizierungen oder die Beurteilungen von Ratingagenturen zurückgegriffen. Diese Instrumente sind inzwischen sehr ausgereift, haben jedoch einen Mangel: Sie sind nicht oder nur schwer untereinander vergleichbar. Zudem sind sie freiwillig, und kein Zertifikat bedeutet nicht automatisch kein nachhaltiges Objekt.
Diese Standardisierungslücke versucht die Branche derzeit mit der Initiative ECORE – ESG Circle of Real Estate zu schließen, der sich auch die Commerz Real angeschlossen hat. Ziel der Initiative ist die Vereinheitlichung von ESG-Parametern und Daten im Immobiliensegment. Damit würde nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit geschaffen. Perspektivisch würde zudem der Aufwand bei Transaktionen sowie im Property-Management, das diese Daten heute bereitstellt, sinken. Dies ist allerdings Zukunftsmusik, die Branche steht hier noch immer weit am Anfang. Bei anderen Real Assets, etwa aus dem Infrastrukturbereich, sind solche Initiativen noch nicht im Ansatz erkennbar.
Ein weiterer Aspekt: Die beiden EU-Verordnungen betreffen überwiegend ökologische beziehungsweise klimapolitische Faktoren, die Taxonomieverordnung sogar ausschließlich. Der Begriff ESG steht allerdings für Environment, Social, Governance – neben der Umwelt gilt es also auch soziale und gesellschaftliche Kriterien sowie Aspekte der guten Unternehmensführung zu beachten, um ESG-Konformität zu erreichen. Insgesamt ist das Thema ESG aber unwiderruflich in der Fondswelt angekommen. Die beiden EU-Verordnungen sorgen für mehr Transparenz in diesem Bereich. Das ist begrüßenswert, denn es erleichtert den Investoren die Entscheidung. Denn davon hängt es letztlich entscheidend ab, ob das allgemeine Anlageverhalten künftig noch stärker dem Nachhaltigkeitstrend folgt. Einziges kleines Manko: Durch die beiden Verordnung erhöht sich abermals der Bürokratieaufwand in der Fondsverwaltung – letztlich nicht immer zum Vorteil der Anleger.
„Die beiden Verordnungen sind wichtige und notwendige Meilensteine der europäischen Green-Finance-Strategie, die wir vorbehaltlos unterstützen. ESG-Faktoren sind bei allen unseren Spezial- wie Publikumsfonds wichtige Kriterien, denn nur so bleiben sie nach unserer Überzeugung langfristig wettbewerbsfähig. Dies werden wir durch entsprechende Einstufungen dokumentieren. Unser Immobilienfonds hausInvest beispielsweise erfüllt als einer der ersten Offenen Immobilienpublikumsfonds nach der neuen Offenlegungsverordnung die Transparenzpflichten für ein in Artikel 8 genanntes Transparenzprodukt.“
Viola Joncic, Head of Sustainability Commerz Real