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Die Erfolgsformel für gewerbliches Leasing lautet: „Pay as you earn“. Sie besagt, dass sich das Leasing quasi von selbst finanziert, weil das Geld für die Raten durch die Nutzung des Objekts erwirtschaftet wird.
So ist es auch kein Wunder, dass Leasing mittlerweile zu den wichtigsten Finanzierungsformen für die unterschiedlichsten Wirtschaftsgüter gehört. Besonders beliebt sind Firmenwagen und Nutzfahrzeuge, Produktionsmaschinen, Medizintechnik, Bürogeräte und IT. Zunehmend bieten Leasinggesellschaften aber auch Büro- und Ladeneinrichtungen, Gastrotechnik und Gebrauchtgeräte für die verschiedensten Branchen an.
Doch Leasing bringt nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch Pflichten. Deshalb sollten Sie das Für und Wider sorgfältig abwägen und bei der Vertragsgestaltung ganz genau hinschauen.
Handfeste Vorteile
Wer einen Gegenstand least, zahlt für die Nutzung. Der Kaufpreis entfällt. Stattdessen überweisen Sie als Leasingnehmer feste Raten, die Ihren Kapitalbedarf verringern und Ihre Liquidität schonen. Ein weiterer Vorteil: Weil Ihnen das Leasingobjekt nicht gehört, taucht es auch nicht in Ihrer Bilanz auf. So bleiben Kreditlinie und Bonität unangetastet. Gleichzeitig können Sie die Leasingraten in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen und steuerlich voll absetzen.
Für Leasing spricht auch, dass Sie bei Verträgen mit kurzen Laufzeiten von drei bis vier Jahren regelmäßig neue Austauschgeräte bekommen und damit nicht nur bei Geschäftswagen, Smartphones oder Laptops auf dem neuesten Stand der Technik bleiben, sondern auch bei langlebigen Maschinen. Hinzu kommt, dass Leasing manchen Unternehmen die Chance auf höherwertige Objekte eröffnet, die sie sich bei einer Barzahlung nicht leisten können oder würden. Und natürlich besteht auch die Option, das Leasingobjekt nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum Verkehrswert zu kaufen.
Vertragsbindung, Fallstricke und Pflichten
Das alles klingt gut. Allerdings gibt es beim Leasing auch allerhand zu beachten. Zum Beispiel, dass Sie sich für die Laufzeit des Vertrags festlegen. Wollen Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, ist dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bei einem Fahrzeug zum Beispiel dann, wenn es gestohlen wurde und innerhalb kurzer Zeit nicht wieder aufgefunden wird oder wenn ein Totalschaden entstanden ist. Kommt es dennoch zu einer vorzeitigen Kündigung, wird der Leasinggeber Schadenersatz fordern in Form von Zahlung der noch ausstehenden Leasingraten bis zum Ende der Vertragslaufzeit sowie der Restwertsumme. Davon abzuziehen ist der Verwertungserlös, den der Leasinggeber durch den Verkauf des Objekts erzielt. In jedem Fall sollten Sie bei einer vorzeitigen Kündigungsabsicht mit dem Vertragspartner sprechen, der Ihnen möglicherweise entgegenkommt.
Eine weitere Überraschung können Sie erleben, wenn das Leasing teurer wird als gedacht. Dies geschieht meist, wenn der Gegenstand nach Ablauf der Vertragslaufzeit nicht dem vereinbarten Zustand entspricht. Beispielsweise weil Sie mit Ihrem Geschäftswagen die vereinbarte Kilometerpauschale überschritten oder Business-Laptops mit zusätzlichem Speicher aufgerüstet haben. Wenden Sie sich in diesem Fall möglichst zeitnah an Ihren Leasinggeber. Klären Sie, ob die Änderungen abgedeckt sind oder ob Sie am Ende nicht günstiger wegkommen, wenn er Ihnen eine Vertragsänderung ohne eine nutzungsabhängige Rate anbietet. Eine nutzungsabhängige Rate kann dann sinnvoll sein, wenn die Objektnutzung größeren Schwankungen unterliegt und schlecht kalkulierbar ist.
Auch bei Reparaturen gilt: Augen auf! Denn die Bedingungen legt der Leasinggeber fest. Und die sind in der Regel eindeutig. Firmenwagen müssen von der Vertragswerkstatt gewartet und repariert werden, geleaste Industrieanlagen entweder vom Hersteller oder von lizenzierten Servicepartnern.
Auf der sicheren Seite sind Sie als Leasingnehmer, wenn Sie zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Damit wird das Leasing zwar etwas teurer, dafür sind Sie vor hohen ungeplanten Mehrkosten geschützt. So kann es sich beispielsweise lohnen, eine Versicherungspolice zu wählen, deren Prämien auch im Falle eines Unfalls nicht steigen. Sinnvoll ist auch eine Versicherung zur Absicherung bei Diebstahl oder Totalschaden. Denn häufig kommt es in diesen Fällen zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. Wenn in diesem Fall die Leistung der Versicherung den Restforderungsbetrag der Leasinggesellschaft nicht deckt, muss dies der Leasingnehmer ausgleichen.
Was Ihnen beim Leasing im Vergleich zum Kauf immer klar sein sollte: Die Kostenbelastung kann beim Leasing höher ausfallen als bei einer Finanzierung. Es ist daher ratsam, den Ratenverlauf und die Gesamtbelastung mit alternativen Finanzierungsformen zu vergleichen. Ob bei der angestrebten Investition im Leasing die Vor- oder die Nachteile überwiegen, muss im Einzelfall letztlich jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden.
Leasing: wichtige Praxistipps im Überblick